Förderung für effiziente Wärmepumpenanlagen
Der Einbau einer effiziente Wärmepumpenanlagen wird von verschiedenen Seiten gefördert. Hier erfahren Sie, welche Maßnahme, unter welchen Bedinungen und zu welchen Konditionen gefördert wird.
Folgende Stellen bieten eine Förderung für Wärmepumpen an:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (www.bafa.de)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (www.kfw.de)
- Regionale Förderprogramme
Weitere Informationen, wichtige Dokumente und hilfreiche Links erhalten Sie hier.
Förderkonditionen für Wärmepumpen im MAP
(Stand 11.3.2011)
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpenanlagen im Bestand zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizung in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auschließlich zur Raumheizung in Nichtwohngebäuden. Die Höhe der Förderung bemisst sich anhand der Nennwärmeleistung.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Grafik:
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:
- Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers sowie mindestens eines Wärmemengenzählers.
- Nachweis der Jahresarbeitszahl durch Fachunternehmererklärung bei Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung:
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch angetrieben): mindestens 3,8 (bei kombinierter Raumheizung und Warmwasserbereitung) oder mindestens 4,0 (in Nichtwohngebäuden)
- Luft/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch angetrieben): mindestens 3,5 in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei kombinierter Raumheizung und Warmwasserbereitung.
- Gasbetriebene Wärmepumpen: mindestens 1,3.
- Die Jahresarbeitszahl ist nach der VDI 4650 (2009) unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und für Warmwasser zu bestimmen.
- Die Berechnungsgrundlagen sind auf den entsprechenden Vordrucken des BAFA dem Antrag beizulegen.
- Mit der Fachunternehmererklärung muss ebenfalls nachgewiesen werden:
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Diese Anforderung entfällt bei Direktkondensationswärmepumpen (1-Kreis-Systeme mit nur einem Wärmeträgerkreislauf mit Direktverdampfung des Kältemittels durch Erdwärme und einer Kondensation direkt im beheizten Gebäude).
- Nachweis über die Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage an das entsprechende Gebäude.
- Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl elektrisch betriebener Wärmepumpen benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Ein Prüfbericht auf Grundlage der technischen Voraussetzungen des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)-Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Der für die Berechnung der Jahresheizzahl von gasbetriebenen Wärmepumpen benötigte Normnutzungsgrad ist ebenfalls mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen.
Wichtige Links:
Wichtige Dokumente:
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpenanlagen durch die Programme Energieeffizient Bauen, Energieeffizient Sanieren und Erneuerbare Energien. Alles zu den Anforderungen und Fördermodalitäten.
Energieeffizient Sanieren (Programmnummern 151, 152, 430)
Über das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren können Wärmepumpen im Rahmen der Erneuerung der Heizungsanlage mitgefördert werden (Kredit oder Investitionszuschuss), wenn diese ergänzend zum Einbau einer der folgenden Heizungsanlagen erfolgt:
- Brennwertkesseln mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V 4701-10)
- Niedertemperaturkesseln über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher
- wärmegeführte Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Grundlage fossiler Energie (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss von Nah- und Fernwärme.
Bei der Finanzierung von förderfähigen Wärmepumpen gelten folgende Effizienzanforderungen (nach DIN V 4701-10):
- Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3
- Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7
- Gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3
Den Antrag auf Investitionszuschuss stellen Sie direkt bei der KfW, den Antrag auf Kredit müssen Sie bei Ihrer Hausbank stellen. In beiden Fällen muss der Antrag vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn gestellt werden.
Wichtige Links:
Wichtige Dokumente:
- Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit
- Merkblatt Energieeffizient Sanieren Invesitionszuschuss
- Technische Mindestanforderungen
- Übersicht: Wer wird gefördert?
Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153)
Das Programm Energieeffizient Bauen fördert Ihre Investition, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder ein Passivhaus bauen bzw. kaufen. Es unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende Gebäude zum Wohnraum umbauen bzw. durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern.
Je geringer Ihr Energieverbrauch, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Maßgeblich sind die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Baukosten jedoch nicht übersteigen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank,bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Wichtige Links:
Wichtige Dokumente:
- Merkblatt Energieeffizient Bauen - Kredit
- Merkblatt Energieeffizient Bauen - Ergänzende Informationen
Erneuerbare Energiern - Premium (Programmnummer 271, 281)
Das Programm fördert Ihre Investitionen in große Anlagen z. B. zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Es unterstützt ganz gezielt Ihre Vorhaben in Deutschland. Sie profitieren von langfristigen, zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren und zusätzlichen Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln.
Der Antrag ist bei Ihrer Hausbank zu stellen, bevor investiert wird. Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände stellen ihren Antrag direkt bei der KfW.
Wärmepumpen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung werden nur in Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizsystem verfügen (Gebäudebestand). Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme (d. h.
Wärme für technische Prozesse für die gewerbliche oder industrielle Nutzung) sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden.
Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von
mehr als 100 kW für
- die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden,
- für die Bereitstellung des Heizbedarfs vonNichtwohngebäuden,
- für die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze.
Tilgungszuschuss: 80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 € und höchstens 50.000 € je Einzelanlage.
Wichtige Links:
Wichtige Dokumente:
Wichtige Links
BAFA-Förderung
- Übersicht Basis- und Bonusförderung
- Häufig gestellte Fragen
- Förderantrag
- Informationen der BAFA
- Informationen des BMU
KfW-Förderung
Kontakt
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Politik rund um die Wärmepumpe, zu den Förderbedingungen oder unseren politischen Positionen haben, stehen wir jederzeit zur Verfügung. Gerne kümmern wir uns um Ihr individuelles Anliegen.
Tony Krönert
Referent Politik
Charlottenstr. 24, 10117 Berlin
030/ 208 799 711
kroenert@waermepumpe.de
